Nur einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Unfall passiert. Wenn dann der erste Schreck vorüber ist, sollten Sie überlegt und umsichtig handeln, damit es nicht am Unfallort oder im Nachhinein zu weiteren Problemen kommt. Doch wie verhält man sich an der Unfallstelle richtig? Die Kfz Versicherungsexperte der AllSecur Deutschland AG beantworten diese Frage.

In Deutschland registriert die Polizei im Jahr 2013 circa 2,4 Mio. Verkehrsunfälle. Auch wenn dabei die meisten Unfälle relativ glimpflich ausgehen mit einem mehr oder weniger geringen Sachschaden, kommt es doch bei etwa jedem fünften Verkehrsunfall zu Personenschäden. So verzeichnet das Statischtische Bundesamt jährlich ca. 300.000 leicht und Schwerverletzte und mehr als 3.500 Tote davon allein 259 im November 2013 (mehr dazu hier). Wie Sie sich im Fall eines Unfalls richtig verhalten ob selbstverschuldet oder unverschuldet zeigt die folgende Chronologie.

So verhalten Sie sich an der Unfallstelle richtig

In erster Linie ist es für alle Beteiligten zunächst einmal wichtig nach einem Unfall Ruhe zu bewahren und die Übersicht zu behalten, damit weitere Schäden verhindert werden können. Deshalb sollten Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und je nach Lage den

1. Unfallort sofort absichern:

– Einschalten der Warnblinkanlage
– Warnweste anziehen
– In einer Entfernung von etwa 100 m Warndreieck aufstellen
– Liegt ein geringfügiger Schaden vor umgehend das Fahrzeug aus der Gefahrenzone entfernen.
– Handelt es sich um größere Schäden auf keinen Fall die Unfallspuren beseitigen, sondern sofort Hilfe rufen!

 

 

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2. Rettungskräfte informieren und Verletzte versorgen

Notrufsäulen benutzen

– Nutzen Sie in jedem Fall eine Notrufsäule, wenn sich diese in der Nähe befindet, denn so kann Ihr Standort sicher lokalisiert werden.
– Stehen diese nicht zur Verfügung dann wählen Sie die 110 oder 112 per Handy. Auch wenn Ihr Handy kein Guthaben mehr aufweist, können Sie diese Nummern gebührenfrei anrufen. Dies gilt auch für Telefonate aus der Telefonzelle.

3. Beweise an der Unfallstelle sichern

Notieren Sie:

– Name und Anschrift des Unfallgegners (Ausweispapiere zeigen lassen)
– Amtliches Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges
– Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners und Nummer des Versicherungsscheins – sind keine Daten bekannt dann hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der gebührenfreien Servicenummer (0800) 2502600 weiter.
– Sie können mit dem Smartphone alternativ aber auch unter mobile.zentralruf.de die Versicherung des Unfallgegners noch unmittelbar an der Unfallstelle ermitteln.

Außerdem:

– notieren Sie Zeit und Ort des Unfalls sowie
– Anschrift und Namen von Zeugen
– Fotografieren Sie die beteiligten Fahrzeuge und den Unfallort aus verschiedenen Perspektiven
– Fertigen Sie dann von den entstandenen Schäden Detailfotos an
– Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab!
– Erstellen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen am Unfall beteiligten unterschrieben wird (Tipp: – Europäischen Unfallbericht stets mitführen, der bei Ihrer Versicherung erhältlich ist.)
– Achten Sie auf Flüssigkeitsaustritte und Bremsspuren

Tipp: Bei einem sogenannten Bagatellunfall, bei dem keine Personen verletzt wurden, ist es nicht erforderlich die Polizei zu rufen. Denn in diesem Fall reicht dem Versicherer für die Schadensregulierung auch das von Ihnen und dem Unfallgegner dokumentierte und unterschriebene Unfallprotokoll aus.

4. Schaden dem Versicherer melden

Melden Sie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend oder spätestens innerhalb einer Woche den Schaden, auch wenn Sie der Meinung sind, nicht für den Unfall verantwortlich zu sein.